Hinweise für den öffentlichen Nahverkehr

Die ALV Oberhessen informierte uns heute über die Verhaltensregeln im öffentlichen Nahverkehr: Das tragen eines Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV ist Pflicht (dabei ist jede Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend, die geeignet ist, die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln zu verringern). Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund einer Weiterlesen…