Die ALV Oberhessen informierte uns heute über die Verhaltensregeln im öffentlichen Nahverkehr:
- Das tragen eines Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV ist Pflicht (dabei ist jede Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend, die geeignet ist, die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln zu verringern).
- Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können sowie das Fahrpersonal selbst.
- Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gilt gemäß der Verordnung des Landes Hessen nicht im ÖPNV.
- Die Kontrollpflicht zur Einhaltung dieser Pflichten liegt nicht beim Fahrpersonal.
- Der Einstieg in die Busse erfolgt im Moment noch durch die hinteren Türen, sollte der Fahrer aber durch einen Spukschutz (Plexiglasscheibe o. Ä.) geschützt sein, obliegt es ihm, auch die vordere Tür wieder zu öffnen.
Lt. Vorgabe des NVV fahren die Busse alle wieder nach regulärem Fahrplan. Es sollte daher nicht zu Problemen bei der Beförderung kommen.