Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

an der Uplandschule Willingen

für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/13

 Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Uplandschule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Schuljahren.

1. Mitglieder und Zusammensetzung der Schulkonferenz

    Die Schulkonferenz besteht an der Uplandschule, einer Schule der Jahrgangsstufen 1-13 bzw. 1-12

    aus 13 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 6 Sitze, denen

    der Eltern 3 Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler 3 Sitze zu.

    Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten sind.

    Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer wählt die Gesamtkonferenz

    aus ihrer Mitte. Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat

    aus der Schulelternschaft, die der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat gewählt.

    Die Wahlen an der Uplandschule werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl

    (Personenwahl) durchgeführt. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der

    Schulkonferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht

    gewählte Bewerber mit der nächst hohen Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt

    auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.

    Damit Ersatzmitglieder für ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte Mitglieder eintreten

    können, sollen die jeweiligen Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerberinnen und

    Bewerber erhalten, wie für die jeweilige Personengruppe Vertreterinnen und Vertreter in

    die Schulkonferenz zu wählen sind.

2. Wählbarkeit

    In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien

     jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers.

     Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen

     wahr:

     1. die nach dem bürgerlichen Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,

     2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen

         Schülers für den schulischen Aufgabenkreis,

     3. an Stelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung

        des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut

         ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

     Wählbar als Vertreter/innen der Schülerschaft sind die Schülerinnen und Schüler,

     die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.

     Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder des

     Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der

     der Schulbesuch des minderjährigen Kindes, der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird .

     Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden vom Schulleiter ausgestellt.

3. Wahltermine

     Die Wahltermine werden von der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Gremien

    (Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülerrat) festgesetzt und Eltern, Lehrkräften,

     Schülerinnen und Schülern mindestens zehn Tage vor dem Wahlgang bekannt gegeben.

     Die Bekanntgabe der Wahltermine für die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter der

     Lehrkräfte und der der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Aushang in der Schule. Mit

    der Bekanntgabe werden zugleich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und die des

    Schülerrats zur Wahl eingeladen.

     Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Wahl der Elternvertreter erfolgt durch ein

     Schreiben der oder des Vorsitzenden des Schulelternbeirats, das den Schülerinnen und

     Schülern zur Weiterleitung an ihre Eltern ausgehändigt wird. Die Mitglieder des

     Schulelternbeirats werden von der oder dem Vorsitzenden (mindestens zehn Tage vor dem

     Wahltermin) schriftlich zur Wahl eingeladen.

     Die Wahlen müssen am 4. November 2011 abgeschlossen sein.

Ort und Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:

Willingen, den 06.10.2011

Wahltermine:

 Im Benehmen mit dem amtierenden Vorsitzenden des Schulelternbeirats und der Schülervertretung sind die Wahltermine wie folgt festgesetzt worden:

Schulelternbeirat:               Donnerstag, 03. November 2011, 19.00 Uhr

Schülerrat:                        Dienstag, 01. November 2011,  8.50 Uhr (2. Stunde)

Lehrer:                             Donnerstag, 03. November 2011, 15.30 Uhr

N. Volkwein                                                                        Willingen, den 06.10.2011

Direktor

 

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