an der Uplandschule Willingen
für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/13
Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Uplandschule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Schuljahren.
1. Mitglieder und Zusammensetzung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz besteht an der Uplandschule, einer Schule der Jahrgangsstufen 1-13 bzw. 1-12 aus 13 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 6 Sitze, denen der Eltern 3 Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler 3 Sitze zu. Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten sind.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte. Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft, die der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat gewählt.
Die Wahlen an der Uplandschule werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schulkonferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächst hohen Stimmenzahl ein. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.
Damit Ersatzmitglieder für ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte Mitglieder eintreten können, sollen die jeweiligen Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber erhalten, wie für die jeweilige Personengruppe Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz zu wählen sind.
2. Wählbarkeit In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers.
Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr: 1. die nach dem bürgerlichen Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten, 2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis, 3. an Stelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Wählbar als Vertreter/innen der Schülerschaft sind die Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.
Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder des Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes, der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird . Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden vom Schulleiter ausgestellt.
3. Wahltermine Die Wahltermine werden von der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Gremien (Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülerrat) festgesetzt und Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mindestens zehn Tage vor dem Wahlgang bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe der Wahltermine für die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Aushang in der Schule. Mit der Bekanntgabe werden zugleich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und die des Schülerrats zur Wahl eingeladen.
Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Wahl der Elternvertreter erfolgt durch ein Schreiben der oder des Vorsitzenden des Schulelternbeirats, das den Schülerinnen und Schülern zur Weiterleitung an ihre Eltern ausgehändigt wird. Die Mitglieder des Schulelternbeirats werden von der oder dem Vorsitzenden (mindestens zehn Tage vor dem Wahltermin) schriftlich zur Wahl eingeladen.
Die Wahlen müssen am 4. November 2011 abgeschlossen sein.
Ort und Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: Willingen, den 06.10.2011
Wahltermine: Im Benehmen mit dem amtierenden Vorsitzenden des Schulelternbeirats und der Schülervertretung sind die Wahltermine wie folgt festgesetzt worden:
Schulelternbeirat: Donnerstag, 03. November 2011, 19.00 Uhr Schülerrat: Dienstag, 01. November 2011, 8.50 Uhr (2. Stunde) Lehrer: Donnerstag, 03. November 2011, 15.30 Uhr
N. Volkwein Willingen, den 06.10.2011 Direktor |