Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler!

Neue Regelung bei Verhinderung oder Erkrankung von Schülerinnen und Schülern

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, so ist am Tag des Fehlens in der Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr dem Sekretariat der Grund mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung wird am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung, spätestens eine Woche nach der Erkrankung der Klassenleitung nachgereicht.

In begründeten Einzelfällen, z.B. bei längeren Fehlzeiten oder gehäuft auftretendem Fehlen, kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz ein ärztliches Attest einfordern.

Ein amtsärztliches Attest kann von Seiten der Schule verlangt werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich den Unterricht bzw. Leistungsnachweise versäumt.

Bezogen auf Versäumnisse von Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe gilt §6 der Oberstufen- und Abiturverordnung. Diese sieht eine schriftliche Entschuldigung am dritten Tag des Fehlens vor.

Freistellung vom Schulsport

„Eine gänzliche oder teilweise Freistellung vom Schulsport kann nur aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests und auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers erfolgen.“ (VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses).

Einzelregelung für unterschiedliche Zeiträume:

  • Bis zu vier Wochen: Entscheidung trifft die Sportlehrerin oder der Sportlehrer im Benehmen mit der Klassenleitung oder der Tutorin bzw. dem Tutor.
  • Mehr als vier Wochen: Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
  • Drei Monate und mehr: Ein amtsärztliches Attest muss vorgelegt werden, es sei denn, es liegen offensichtliche und für die Lehrkraft erkennbare Verletzungen vor.
  • Freistellung über ein Jahr hinaus: Erneute Vorlage eines amtsärztlichen Attests.

„Wenn es der Freistellungsgrund zulässt, soll die Schülerin oder der Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein, um sporttheoretischen Unterrichtsinhalten zu folgen und auch ausgewählte Aufgaben zu übernehmen.“ Die Entscheidung hierüber trifft die Lehrkraft.

Beurlaubungen

„Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.“ (VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses)

Beschlüsse der Schulkonferenz vom 05.12.2011

Im Rahmen der Kontingentstundentafel beschließt auf Antrag der Fachkonferenz Französisch die Schulkonferenz eine geänderte Stundenverteilung, die ab dem Schuljahr 2012/2013 gilt:

Gymnasialzweig: Klasse 6 5 Stunden

Klasse 7 4 Stunden

Klasse 8 4 Stunden

Klasse 9 3 Stunden

Für das Fach Latein gilt entsprechend die Regelung für Französisch.

Realschulzweig: Klasse 7 5 Stunden

Klasse 8 3 Stunden

Klasse 9 3 Stunden

Klasse 10 3 Stunden

Des Weiteren ist die Einführung einer äußeren Differenzierung im Englischunterricht der Jahrgangsstufe 6 im Schuljahr 2012/2013 vorgesehen. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler von insgesamt 5 Wochenstunden 4 Wochenstunden in heterogenen Gruppen (Klassenverband) und 1 Wochenstunde in homogenen Gruppen (unterschiedliche Leistungsniveaus) unterrichtet werden. Diese Möglichkeit der Differenzierung verspricht eine gezielte Förderung sowohl der leistungsstärkeren als auch der leistungsschwächeren Schüler und bedeutet für beide Gruppen eine mögliche Verbesserung der Leistungen im Fach Englisch.

Einwahlen in Kurse der pädagogischen Mittagsbetreuung

Neueinwahlen in die Kurse, dies betrifft auch die Hausaufgabenbetreuung, erfolgen zu Beginn des 2. Halbjahres. Die Kursdauer ist für alle Schülerinnen und Schüler nach der Einwahl für ein Halbjahr verbindlich. Kurse, an denen weniger als 5 Schülerinnen und Schüler teilnehmen, finden in der Regel nicht statt. Versäumnisse müssen von den Eltern entschuldigt werden.

Schnuppertag

Am Montag, 27.02.2012, findet unser Schnuppertag für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 statt. Wir wollen in diesem Jahr auch wieder so verfahren, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassen 5 für das leibliche Wohl der Gäste sorgen. Dazu bitten wir Sie, liebe Eltern der Jahrgangsstufe 5, um Kuchen und Brötchenspenden, die am 27.02.2012 bis 13.00 Uhr im Sekretariat abgegeben werden können. Getränke werden von Seiten der Schule besorgt. Die Koordination des „Kuchenbuffets“ übernimmt Frau Behle. Wir bitten Sie, bei einer geplanten Spende sich telefonisch (05632-6767) mit ihr in Verbindung zu setzen.

Elternsprechtag

Der am 9. März 2012 geplante Elternsprechtag wird auf vielfachen Wunsch der Eltern und auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.01.2012 eine organisatorische Änderung erfahren. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, so hoffen wir, sollen Terminlisten für einen zügigen Verlauf sorgen. Jede Kollegin und jeder Kollege wird eine Blanko-Liste mit einem vorgegebenen 10-Minuten Zeitraster erhalten, in der die möglichen Termine eingetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten somit Termine für Elterngespräche von den Lehrkräften, die sie an ihre Eltern weitergeben. Da eine Lehrkraft höchstens 23 Termine an diesem Nachmittag wahrnehmen kann, werden nicht berücksichtigte Eltern auf die ausgewiesenen Sprechstunden der Lehrkräfte verwiesen.

Die Lehrersprechstunden können über die Schülerinnen und Schüler direkt von der Lehrkraft erfahren werden oder durch das Sekretariat anhand der Sprechstundenliste vermittelt werden. Dabei ist es in der Regel ausgeschlossen, dass ein Gespräch mit der Lehrkraft am gleichen Tag stattfindet, an dem der Termin vereinbart wurde.

Termine

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: 03.02.2012 (3. Stunde). Alle Busse (einschließlich Richtung Brilon) fahren nach der 3. Stunde (10.40 Uhr)

Beginn des zweiten Halbjahres: 06.02.2012

Bewegliche Ferientage: Montag, 30.04.2012,  Freitag, 18.05.2012, Freitag, 08.06.2012

Mit freundlichen Grüßen

N. Volkwein, Direktor

 

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