Die Uplandschule informiert

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnnen und Schüler

Ergänzung der Schulordnung/ Elektronische Speichermedien (Handy, IPod o.ä.) an der UPS

Die Schulkonferenz hat die nachstehende Ergänzung beschlossen:

Die Benutzung eines elektronischen Speichermediums im Unterricht ist eine Störung und ist deshalb zu unterlassen. Entsprechendes gilt für den Empfang und das Senden von z.B. SMS oder generell elektronisch übermittelten Nachrichten. Das elektronische Speichermedium muss grundsätzlich im Unterricht ausgeschaltet sein. Außerhalb des Unterrichts ist ebenfalls das elektronische Speichermedium auszuschalten, da sonst der geordnete Ablauf des Schulbetriebs, u.U. der Schulfrieden gestört wird.

Beim Einsatz von elektronischen Speichermedien (z.B. Handy, IPod o.ä.) als mobile Spickzettel bei Tests und Klassenarbeiten handelt es sich um einen Täuschungsversuch. Die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (§ 31) bzw. die entsprechenden Prüfungsverordnungen (z.B. OAVO) bieten die Möglichkeit abgestufter Sanktionen. Ein generelles Verbot, das elektronische Speichermedium in eine Leistungsbewertung mitzunehmen, besteht bei Abschlussverfahren, wie dem Abitur, Haupt- und Realschulabschluss sowie bei Klausuren in der gymnasialen Oberstufe. Wer ein elektronisches Speichermedium trotz des Verbots mit in den Prüfungsraum nimmt, ohne dieses vor Beginn der Prüfung dem Aufsichtsführenden auszuhändigen, begeht einen Täuschungsversuch.

Den Schülern der gymnasialen Oberstufe (Q1 – Q4) ist in Freistunden der Gebrauch elektronischer Speichermedien in ihrem jeweiligen Klassenraum zu erlauben. Dabei ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.

Bei Sanktionen zur Durchsetzung eines geordneten Umgangs mit elektronischen Speichermedien an der UPS sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Folgende abgestufte Maßnahmen, über die die Lehrkräfte punktuell zu entscheiden haben, sind möglich:

  1. Ermahnung, das Gerät auszuschalten und die Erteilung einer mündlichen Rüge
  2. Wegnahme des Geräts für den Verlauf der Stunde
  3. Wegnahme des Geräts für den gesamten Unterrichtstag (Abgabe im Sekretariat), Rückgabe nach Beendigung des Unterrichtsages
  4. In Wiederholungsfällen sollte die Rückgabe des Gerätes über die Eltern erfolgen (§ 64 Abs. 3 VO Schulverhältnis) – mit Aktenvermerk
  5. Erteilung einer schriftlichen Missbilligung – mit Aktenvermerk
  6. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen in besonders hartnäckigen Fällen, um dem Erziehungsauftrag der Schule zu genügen

„Essen erleben” – Projekt der Klassen 5

Die Projektgruppe „Schule und Gesundheit“ hat zwei Projekttage für die Klassen 5 des Haupt- und Realschulzweigs und des Gymnasialzweigs konzipiert. Die vorgesehenen Aktivitäten sind:

  • Brot backen (in der Bäckerei von der Heide/Willingen)
  • Butter machen (in der Upländer Bauernmolkerei/Usseln)
  • Honig herstellen (mit Reinhard Meyer/Willingen)
  • Brotaufstriche selbst herstellen (in der UPS)

Die Projekttage werden voraussichtlich am 20. u. 21. Juni 2012 stattfinden. Die Kosten werden vom „Kleinen Budget“ der UPS getragen.

„Budenzauber 2011“ – Patenschaften mit afrikanischen Kindern

Nach dem großen Erfolg des vorweihnachtlichen „Budenzaubers“ im Dezember 2011 hat die Schülervertretung der UPS Patenschaften über die Kinderhilfsorganisation „Plan International“ übernommen. Da die Einnahmen, die die Klassen mit ihren Aktionen erzielt haben, relativ hoch waren, konnten zwei Patenschaften abgeschlossen werden, deren Finanzierung zunächst einmal für einen größeren Zeitraum gesichert ist. Die Schülerschaft der UPS unterstützt ein Mädchen aus Burkina Faso, Sadrine Pouya, und einen Jungen aus Togo, Tidja Yao, mit monatlich je 31 Euro.

Die Schule wird regelmäßig über das Leben dieser Kinder informiert. Wir hoffen auch, dass sich Klassen oder einzelne Schülerinnen und Schüler finden, die Briefe und Pakete an die beiden afrikanischen Kinder schicken.

Betrifft Grundschulzweig der UPS

Ich bitte die Eltern unserer Grundschulkinder zu beachten, dass bei Unterrichtsbeginn zur zweiten Stunde (8.45 Uhr) die Kinder nicht vor 8.40 Uhr zur Schule geschickt werden sollten, da wir erst zu diesem Zeitpunkt eine Aufsicht stellen können. Wenn eine Betreuung vor 8.40 Uhr gewünscht wird, so besteht die Möglichkeit, Ihr Kind in der Betreuenden Grundschule anzumelden, die allerdings kostenpflichtig ist.

Wichtige Regelungen auf einen Blick

  • Bei freiwilligen Wiederholungen ist der Antrag bis zu zwei Monaten vor der Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres zu stellen.
  • Der Wechsel des Bildungsganges (z.B. vom Gymnasium zur Realschule) ist in der Regel nur zu Beginn eines Halbjahres möglich. Liegen besondere Umstände vor, kann dies in Einzelfällen im zweiten Halbjahr noch vor den Osterferien geschehen.
  • Erkrankte Schülerinnen und Schüler sind am ersten Tag des Fehlens in der Zeit von 7.30 – 8.00 Uhr dem Sekretariat mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung wird am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung, spätestens eine Woche nach der Erkrankung der Klassenleitung nachgereicht.
  • Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien werden vom Schulleiter entschieden. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.
  • In den Fächern, in denen Klassenarbeiten vorgesehen sind (Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen), machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern etwa ein Drittel. Es kann eine schriftliche Arbeit in den in Klammern genannten Haupt-fächern durch andere Leistungsnachweise, insbesondere Referate, Hausarbeiten oder Projektarbeiten, ersetzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer.

Termine

18.05.2012 – beweglicher Ferientag

21.05.2012 – Pädagogischer Tag (Der Unterricht fällt für alle Schülerinnen und Schüler aus. Sollten dennoch Kinder an diesem Tag betreut werdenmüssen, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.)

04.06.2012 – mündliches Abitur (unterrichtsfrei für den gesamten Gymnasialzweig)

08.06.2012 – beweglicher Ferientag

29.06.2012 – Beginn der Sommerferien, Ausgabe der Zeugnisse in der dritten

Stunde, danach unterrichtsfrei

13.08.2012 – erster Schultag im Schuljahr 2012/2013, Beginn 8.00 Uhr

Bewegliche Ferientage für das Schuljahr 2012/2013:

Montag, 04.02.2013, Freitag, 10.05.2013, Freitag, 31.05.2013

Mit freundlichen Grüßen

N. Volkwein, Direktor

 

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