Das hessische Kultusministerium hat mit Blick auf den angekündigten bundesweiten Verkehrsstreik am kommenden Montag an die Schulpflicht erinnert. Diese gelte trotz der Arbeitsniederlegungen, teilte ein Sprecher am Freitag (24. März) in Wiesbaden mit. „Können die Kinder im Fall von Ausfällen öffentlicher Verkehrsmittel nicht mit dem Auto gefahren werden oder anderweitig in die Schule kommen, ist das Nichterscheinen im Unterricht entschuldigt“, erläuterte er. Bitte informieren Sie vor dem Unterricht am Montagvormittag die Klassenlehrkraft, wenn Ihr Kind keine Möglichkeit hat, den Schulweg anzutreten.

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