{"id":12831,"date":"2017-07-01T11:16:59","date_gmt":"2017-07-01T09:16:59","guid":{"rendered":"http:\/\/uplandschule.de\/?p=12831"},"modified":"2017-07-01T11:16:59","modified_gmt":"2017-07-01T09:16:59","slug":"elternbrief-januar-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/uplandschule.de\/?p=12831","title":{"rendered":"Elternbrief Januar 2012"},"content":{"rendered":"<table class=\"skeleton\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr class=\"s_headerNav\">\n<td class=\"s_headerNav\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"s_contentInner\">\n<div id=\"c1219\" class=\"csc-default\">\n<p class=\"bodytext\" align=\"center\">Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler!<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Neue Regelung bei Verhinderung oder Erkrankung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Vers\u00e4umt eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler den Schulbesuch, so ist am Tag des Fehlens in der Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr dem Sekretariat der Grund mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung wird am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung, sp\u00e4testens eine Woche nach der Erkrankung der Klassenleitung nachgereicht.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">In begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen, z.B. bei l\u00e4ngeren Fehlzeiten oder geh\u00e4uft auftretendem Fehlen, kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz ein \u00e4rztliches Attest einfordern.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Ein amts\u00e4rztliches Attest kann von Seiten der Schule verlangt werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler vors\u00e4tzlich den Unterricht bzw. Leistungsnachweise vers\u00e4umt.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Bezogen auf Vers\u00e4umnisse von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern der gymnasialen Oberstufe gilt \u00a76 der Oberstufen- und Abiturverordnung. Diese sieht eine schriftliche Entschuldigung am dritten Tag des Fehlens vor.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Freistellung vom Schulsport<\/p>\n<p class=\"bodytext\">\u201eEine g\u00e4nzliche oder teilweise Freistellung vom Schulsport kann nur aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden bei Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests und auf Antrag der Eltern oder der vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerin oder des vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclers erfolgen.\u201c (VO zur Gestaltung des Schulverh\u00e4ltnisses).<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Einzelregelung f\u00fcr unterschiedliche Zeitr\u00e4ume:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Bis zu vier Wochen<\/strong>: Entscheidung trifft die Sportlehrerin oder der Sportlehrer im Benehmen mit der Klassenleitung oder der Tutorin bzw. dem Tutor.<\/li>\n<li><strong>Mehr als vier Wochen<\/strong>: Die Entscheidung trifft die Schulleitung.<\/li>\n<li><strong>Drei Monate und mehr<\/strong>: Ein amts\u00e4rztliches Attest muss vorgelegt werden, es sei denn, es liegen offensichtliche und f\u00fcr die Lehrkraft erkennbare Verletzungen vor.<\/li>\n<li><strong>Freistellung \u00fcber ein Jahr hinaus<\/strong>: Erneute Vorlage eines amts\u00e4rztlichen Attests.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"bodytext\">\u201eWenn es der Freistellungsgrund zul\u00e4sst, soll die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler w\u00e4hrend des Sportunterrichts anwesend sein, um sporttheoretischen Unterrichtsinhalten zu folgen und auch ausgew\u00e4hlte Aufgaben zu \u00fcbernehmen.\u201c Die Entscheidung hier\u00fcber trifft die Lehrkraft.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Beurlaubungen<\/p>\n<p class=\"bodytext\">\u201eSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen in besonders begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen auf Antrag ihrer Eltern, vollj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag sp\u00e4testens <strong>vier Wochen<\/strong> vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.\u201c (VO zur Gestaltung des Schulverh\u00e4ltnisses)<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Beschl\u00fcsse der Schulkonferenz vom 05.12.2011<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Im Rahmen der Kontingentstundentafel beschlie\u00dft auf Antrag der Fachkonferenz Franz\u00f6sisch die Schulkonferenz eine ge\u00e4nderte Stundenverteilung, die ab dem Schuljahr 2012\/2013 gilt:<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Gymnasialzweig: Klasse 6 5 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Klasse 7 4 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Klasse 8 4 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Klasse 9 3 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">F\u00fcr das Fach Latein gilt entsprechend die Regelung f\u00fcr Franz\u00f6sisch.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Realschulzweig: Klasse 7 5 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Klasse 8 3 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Klasse 9 3 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Klasse 10 3 Stunden<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Des Weiteren ist die Einf\u00fchrung einer <strong>\u00e4u\u00dferen Differenzierung<\/strong> im Englischunterricht der Jahrgangsstufe 6 im Schuljahr 2012\/2013 vorgesehen. Das hei\u00dft, dass die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von insgesamt 5 Wochenstunden 4 Wochenstunden in heterogenen Gruppen (Klassenverband) und 1 Wochenstunde in homogenen Gruppen (unterschiedliche Leistungsniveaus) unterrichtet werden. Diese M\u00f6glichkeit der Differenzierung verspricht eine gezielte F\u00f6rderung sowohl der leistungsst\u00e4rkeren als auch der leistungsschw\u00e4cheren Sch\u00fcler und bedeutet f\u00fcr beide Gruppen eine m\u00f6gliche Verbesserung der Leistungen im Fach Englisch.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Einwahlen in Kurse der p\u00e4dagogischen Mittagsbetreuung<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Neueinwahlen in die Kurse, dies betrifft auch die Hausaufgabenbetreuung, erfolgen zu Beginn des 2. Halbjahres. Die Kursdauer ist f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nach der Einwahl f\u00fcr <strong>ein Halbjahr verbindlich<\/strong>. Kurse, an denen weniger als 5 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler teilnehmen, finden in der Regel nicht statt. Vers\u00e4umnisse m\u00fcssen von den Eltern entschuldigt werden.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Schnuppertag<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Am Montag, 27.02.2012, findet unser <strong>Schnuppertag <\/strong>f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Jahrgangsstufe 5 statt. Wir wollen in diesem Jahr auch wieder so verfahren, dass die Eltern der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der jetzigen Klassen 5 f\u00fcr das leibliche Wohl der G\u00e4ste sorgen. Dazu bitten wir Sie, liebe Eltern der Jahrgangsstufe 5, um Kuchen und Br\u00f6tchenspenden, die am 27.02.2012 bis 13.00 Uhr im Sekretariat abgegeben werden k\u00f6nnen. Getr\u00e4nke werden von Seiten der Schule besorgt. Die Koordination des \u201eKuchenbuffets\u201c \u00fcbernimmt Frau Behle. Wir bitten Sie, bei einer geplanten Spende sich telefonisch (05632-6767) mit ihr in Verbindung zu setzen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Elternsprechtag<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Der am 9. M\u00e4rz 2012 geplante Elternsprechtag wird auf vielfachen Wunsch der Eltern und auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.01.2012 eine organisatorische \u00c4nderung erfahren. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, so hoffen wir, sollen Terminlisten f\u00fcr einen z\u00fcgigen Verlauf sorgen. Jede Kollegin und jeder Kollege wird eine Blanko-Liste mit einem vorgegebenen 10-Minuten Zeitraster erhalten, in der die m\u00f6glichen Termine eingetragen werden.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><a name=\"_GoBack\"><\/a>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten somit Termine f\u00fcr Elterngespr\u00e4che von den Lehrkr\u00e4ften, die sie an ihre Eltern weitergeben. Da eine Lehrkraft h\u00f6chstens 23 Termine an diesem Nachmittag wahrnehmen kann, werden nicht ber\u00fccksichtigte Eltern auf die ausgewiesenen Sprechstunden der Lehrkr\u00e4fte verwiesen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Die Lehrersprechstunden k\u00f6nnen \u00fcber die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler direkt von der Lehrkraft erfahren werden oder durch das Sekretariat anhand der Sprechstundenliste vermittelt werden. Dabei ist es in der Regel ausgeschlossen, dass ein Gespr\u00e4ch mit der Lehrkraft am gleichen Tag stattfindet, an dem der Termin vereinbart wurde.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">\n<p class=\"bodytext\">Termine<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: 03.02.2012 (3. Stunde). Alle Busse (einschlie\u00dflich Richtung Brilon) fahren nach der 3. Stunde (10.40 Uhr)<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Beginn des zweiten Halbjahres: 06.02.2012<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Bewegliche Ferientage: Montag, 30.04.2012,\u00a0 Freitag, 18.05.2012, Freitag, 08.06.2012<\/p>\n<p class=\"bodytext\">\n<p class=\"bodytext\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p class=\"bodytext\">N. Volkwein, Direktor<\/p>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler! Neue Regelung bei Verhinderung oder Erkrankung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern Vers\u00e4umt eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler den Schulbesuch, so ist am Tag des Fehlens in der Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr dem Sekretariat der Grund mitzuteilen. 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